Schwerin und die „Corona-I- pads“, ITSLEARNING, Kosten und Schulen. Antworten des OB Badenschier sind da (!)

Vor wenigen tagen wurde die ASK gebten über den Stadtvertreter karsten Jagau Anfragen zu tablet, ITSLEARNUING & Co. an die Stadtverwaltung zu versenden. Der Bitte sind wir natürlich – wie so oft nachgekommen:

Antwortschreiben:

Ihre Anfrage zum Themenbereich „Corona iPads“
Sehr geehrter Herr Jagau,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18.01.2021. Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:

Frage ASK:

Welches Gesamtvolumen hat der von der Landeshauptstadt Schwerin zur
Beschaffung von Leihgeräten erteilte Auftrag?

Antwort des Oberbürgermeisters:

Mit dem Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern Nr. 34 vom 10. August 2020 trat die Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus dem MV-Schutzfonds und dem
Sofortausstattungsprogramm des DigitalPakts Schule 2019 bis 2024 für schulgebundene mobile Endgeräte in Kraft. Diese Richtlinie beinhaltet, dass alle Schüler und Schülerinnen unabhängig von ihrer Herkunft auch in Zeiten pandemiebedingter Schulschließungen gut unterrichtet werden können. Dafür sollen durch die Schulträger Endgeräte bereitgestellt werden. Die Landeshauptstadt Schwerin (LHS) erhielt eine Zuwendung in Höhe von 735.972,16 Euro für die Beschaffung von mobilen Endgeräten. Neben den Geräten sind auch die Inbetriebnahme sowie für den Einsatz erforderliches Zubehör wie z. B.
Tastaturen förderfähig. Die Höhe der Zuwendung entsprach dem von der
Landeshauptstadt Schwerin zur Beschaffung von Leihgeräten erteilten Auftrag.

Frage ASK:

Umfasst der von der Landeshauptstadt Schwerin an die KSM Kommunalservice
Mecklenburg AöR erteilte Auftrag die Bereitstellung von Interanschlüssen im
Haushalt der Familien der Schüler, um die Geräte für den sogenannten
Distanzunterricht unter Verwendung der Leihgeräte zu realisieren?

Antwort des Oberbürgermeisters:

Nein.

Frage ASK:

Wie erfolgt die Kommunikation der Leihgeräte mit der Schule im Rahmen des Distanzunterrichtes mit der Plattform its-learning? Mit welchen jährlichen
Folgekosten für die erforderlichen Internetanschlüsse wird gerechnet und wer trägt
diese (Land Mecklenburg-Vorpommern, Eltern, Landeshauptstadt Schwerin)?

Antwort des Oberbürgermeisters:


Unter der Voraussetzung von WLAN sowohl in Schule als auch im häuslichen Umfeld ist die Nutzung von „Itslearning“ auf den Geräten möglich.
Die Bereitstellung von Internetanschlüssen im häuslichen Umfeld liegt nicht in der
Zuständigkeit der Landeshauptstadt Schwerin.

Frage ASK:

Wie und wann wurden die einzelnen Schulen in städtischer Trägerschaft bzw. die Schulkonferenzen als Gremium laut Schulgesetz im Vorfeld der Beschaffung der 1500 iPads eingebunden, um sicherzustellen, dass die angekauften Geräte im Kontext des jeweiligen schulischen Medienkonzepte sachgerecht Verwendung
finden können, d.h. auch im Unterricht benutzt werden?

Antwort des Oberbürgermeisters:


Es dürfte offenbleiben, ob insbesondere die Schulkonferenzen nach § 76 Schulgesetz
M-V einzubinden wären. Die Beschaffung der iPads ist auf alle Fälle im Zusammenhang der für die Digitalisierung der Schulen zugrundeliegenden Medienbildungskonzepte zu sehen, die Gegenstand der Schulkonferenzen sind.
Eine Einbindung der Schulen bzw. der Schulkonferenzen im Vorfeld der Beschaffung ist aufgrund der Dringlichkeit, die zum einen aufgrund der aktuellen Pandemielage und zum anderen aus den Fristen des Förderprogramms resultierte, nicht erfolgt. Voraussetzung der Förderung war, dass die schulgebundenen mobilen Endgeräte in die durch den DigitalPakt Schule nach der Richtlinie zur Förderung der Digitalisierung der Schulen in Mecklenburg-Vorpommern geförderte Infrastruktur integriert werden können. Diese Prüfung wurde vor Beschaffung durch die KSM vorgenommen. Damit wird gewährleistet, dass die Geräte auch nach der Wiederaufnahme des Regelschulbetriebs in der Schule
eingesetzt werden können.

Frage ASK:

Wer hat für die Landeshauptstadt Schwerin die Bestellung / Beschaffung der
Leihgeräte und deren Einrichtung für die Schweriner Schulen bei der KSM
Kommunalservice Mecklenburg AöR beauftragt? Wann ist die Beauftragung durch
die Landeshauptstadt Schwerin konkret erfolgt?

Antwort des Oberbürgermeisters:


Mit Beschluss der Stadtvertretung ist die Zuständigkeit für das Thema Schul-IT auf die
KSM übertragen worden. Folglich erfolgte die Beschaffung der Endgeräte über die KSM. Das Vergabeverfahren startete am 28.08.2020. Die Mengenübermittlung erfolgte per Umlageverfahren am 27.08.2020 und wurde durch den Fachdienst Hauptverwaltung an die KSM übermittelt.

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Zwischeninfo von ASK. Was ist das KSM? (hier klicken)

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Frage ASK:

Wie wurde die Wirtschaftlichkeit im Rahmen Beschaffung der Schul-iPads im
Vergleich zu Laptops mit Tastatur im Hinblick auf die Ermöglichung der Nutzung
der Landesplattform its- learning sichergestellt? Welche Kriterien wurden bei der
Bewertung der Wirtschaftlichkeit unter Berücksichtigung des Förderzwecks die
Zugangsmöglichkeiten für Schweriner Schüler für den Distanzunterricht zu
erhöhen, herangezogen?

Antwort des Oberbürgermeisters:


Aufgrund der sehr guten Rabatte im Bildungsbereich von Apple, stehen die Geräte
preislich denen anderer großer Hersteller in nichts nach. Natürlich wurden bei der
Auswahl mehrere Anbieter/Hardwarekomponenten verglichen. Bei der Auswahl der
Endgeräte flossen folgende Kriterien maßgeblich in die Entscheidung ein.
 Performance,
 Funktionalität,
 Preis/Leistung,
 Angebot von Bildungs-Apps,
 Systemkompatibilität,
 Datensicherheit,
 Alltagstauglichkeit

Frage ASK:

Falls auf eine Ausschreibung des Auftrages an die KSM Kommunalservice
Mecklenburg AöR zur Beschaffung von Leihgeräten zur Ermöglichung des
sogenannten Distanzunterrichtes in Form der beschaffte 1550 iPads verzichtet
wurde, auf welcher Rechtsgrundlage des Vergaberechtes ist das geschehen?

Antwort des Oberbürgermeisters:


Siehe Antwort zu Punkt 5

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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Rico Badenschier

Die ASK bedankt sich für die zügige Beantwortung der Anfragen.

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