Wertschätzung der Freiwilligen Feuerwehr gefordert! „Schwerin Card“ für die Kameraden der Wehren in Schwerin?

(StMa)

Auf der kommenden Sitzung der Stadtvertretung der Landeshauptstadt Schwerin haben die UB

folgen Antrag gestellt:

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, auf der Grundlage von § 2 Abs. 2 und § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 11 Abs. 1 und § 24 Abs. 2 des Gesetzes über den Brandschutz und die Technischen
Hilfeleistungen durch die Feuerwehren für Mecklenburg-Vorpommern sowie der Verordnung über die Aufwands- und Verdienstausfallentschädigung für die ehrenamtlich Tätigen der Freiwilligen Feuerwehren und der Pflichtfeuerwehren in Mecklenburg-Vorpommern für die Landeshauptstadt Schwerin eine „Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr“ zu erarbeiten und diese der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.
2. Hierin ist insbesondere zu regeln, dass alle Kameradinnen und Kameraden eine
Entschädigung für die Teilnahme an Einsätzen bzw. bei Alarmierung erhalten.
3. Über die konkrete Höhe der einsatzbezogenen Entschädigung für die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehr legt der Oberbürgermeister der Stadtvertretung im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanes 2021 einen Vorschlag vor.

Der Vorschlag (1 bis 3) wird im Sprachgebrauch „Stiefelprämie“ genannt und ist so eher schädigend, was den moralischen Aspekt der Freiwilligen Feuerwehren entgegensteht. 1 bis 3 droht also eine „Nebelkerze“ zu werden. Gut gemeint, aber nicht effektiv umsetzbar.

Deswegen schlagen wir als ASK Schwerin folgenden weiteren Punkt vor:
„Die Stadtvertretung beschließt, dass die Mitarbeiter der Feuerwehren in Schwerin einen Anspruch auf die Schwerin Card haben.“
Denn: Die „Schwerin Card“ berechtigt den Inhaber, zur vergünstigten Nutzung verschiedener Kultureinrichtungen, die sich in Trägerschaft der Landeshauptstadt befinden. Ihre Inhaber erhalten im Volkskundemuseum, in der Volkshochschule und Sternwarte, im Theater und Schleswig-Holstein-Haus, im Stadtarchiv, im soziokulturellen Zentrum „Der Speicher“, im Zoo, in der Stadtbibliothek, im Konservatorium und in der Schwimmhalle Ermäßigungen. Besonders attraktiv sind die Theaterermäßigungen. Außer bei Premieren und Gastspielen werden jeweils eine Stunde vor Vorstellungsbeginn bis dahin nicht verkaufte Karten an Inhaber der Schwerin-Card zum ermäßigten Eintrittspreis abgegeben.

Zudem ist es geplant (beantragt) den Inhabern der Schwerin Card 25% bis 75 % Preisnachlass bei Nutzung des Schweriner Nahverkehr zu ermöglichen. (Entscheidung steht noch aus.)

Was haltet ihr von Punkt vier?

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