In der Landeshauptstadt Schwerin zur „ungerader Stunde Gitarre gespielt“. Straßenmusiker wegen Gitarre stimmen abgemahnt. Bußgeld bis zu 5000,- angedroht.

Seit dem 13. Mai 2019 gilt in Schwerin die neue Satzung,  die Straßenkunst und Straßenmusik regeln soll.

Zwischen 10 und 18 Uhr ist es Musikern in der Landeshauptstadt Schwerin gestattet jeweils zur „Graden Stunde“ Musik darzubieten.

Die Stadtverwaltung hatte angekündigt, das durchgezogen wird. Das dies in abstruse Bußgeldbescheide mündet, zeigen mehrere Fälle. Ausnahmeregelungen gelten nicht. Die Regelung 4 Mal in Schwerin am Tag Musik machen zu dürfen geht nach hinten los.

Jede und jeder der schon Mal Straßenkunst gemacht hat, weiß dass sich Straßenmusik in dieser Art nicht regulieren lässt. Wenn es regnet oder es durch anderweitige Umstände nicht möglich ist in der „geraden Stunde“ zu spielen, wird den Musikern ein Erwerb von Mitteln durch ihre Kunst oder Musik unmöglich. Um durch ihre Kunst und Musik Geld zu verdienen sind die Musiker also darauf angewiesen auch in den „ungeraden“ Stunden zu arbeiten.

Dies wurde nicht berücksichtigt. Des weiteren ist es nicht hinnehmbar, dass die Stadt durch das Ordnungsamt auch das Stimmen und die Vorbereitung der Instrumente als Spielzeit wertet und sanktioniert.

Die Satzung muss dringend neu verhandelt und an den realen Gegebenheiten angepasst werden. Die bestehende Regelung benachteiligt die Musiker über einen gesellschaftlichen Konsens hinaus und bedroht die kulturelle Vielfalt in Schwerin. Auch werden durch die Regelung die Straßenmusiker in ihrer Existenz bedroht. 

Möglicher Ansatz, wie in vielen anderen Städten Deutschlands: Denkbar wäre es beispielsweise generell die Musik von 08:00 Uhr  bis 12;00 Uhr und dann nach der Mittagsruhe von 14:00 bis 20:00 Uhr freizugeben.

 

Hier ist die Satzung zu finden.

 

 

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