ASK: OB Badenschier vergibt Chancen bei Standortwahl für Gemeinschaftsunterkünfte für ukrainische Geflüchtete.

Am gestrigen Freitag wurde eine Verwaltungsvorlage an die Mitglieder der Stadtvertretung versandt. Unter dem sperrigen Namen:

„Standortentscheidung für die Unterbringung zugewiesener Flüchtlinge in
Gemeinschaftsunterkünften sowie Entscheidung über die Einleitung und Art eines
Vergabeverfahrens“

wurde der Oberbürgermeister aufgefordert Gebäude die im Eigentum der Landeshauptstadt Schwerin sind, als Gemeinschaftsunterkünfte zu prüfen. Im Ergebnis der Prüfung mehrerer Gebäude teilt die Verwaltung mit, dass es ihr nicht möglich war eine städtische Immobillie zu finden, die den Anforderungen entspricht. Stattdessen möchte der Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier die Vergabe an einen privaten Investor durch die Stadtvertretung beschließen lassen. Auch die Auswahl der geprüften Gebäude stößt bei unserem Stadtvertreter Stephan Martini auf Kritik.

Zielvorgabe ist eine dauerhafte Unterkunft für bis zu 300 Personen. Dazu wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, statt alle Flüchtlinge in einem Komplex unterzubringen, solle die Stadt dies auf Wunsch der Stadtvertretung auf mehrere Standorte verteilen. Der Oberbürgermeister schlägt nun zwei Standorte vor.

Zum einen schlägt der Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier vor, die bestehende Übergangsunterkunft in der Hamburger Allee 202 – 208 (WGS) in eine Dauerhafte Unterkunft für 180 bis 200 Personen werden zu lassen. Dazu soll das Gebäude durch die WGS saniert und in Schuss gebracht werden.

Bei dem zweiten Standort hat die Stadt folgende Gebäude/Standorte geprüft – Wir geben ab hier 1:1 die Aussagen aus der Vorlage wider und werden darunter die dringend notwendige Kritik äußern.!


(PDFzusätzlich unten im Beiitrag verlinkt)

a) kommunale Fläche Pappelgrund
Die Fläche liegt in unmittelbarer Nähe zur dortigen Diskothek. Eine Gemeinschaftsunterkunft in der beschriebenen Größenordnung wäre baurechtlich zulässig. Die bestehenden Lärmimmissionen durch den Club Zenit stehen dem vorgesehenen Verwendungszweck jedoch entgegen. Das Vorhaben dort soll nicht weiter verfolgt werden.


b) Möwenburgstraße
Das Grundstück liegt von der Güstrower Straße kommend gleich links unmittelbar am Kreisverkehr. Auch hier wäre das Vorhaben baurechtlich zulässig. Angesichts der exponierten Lage der Liegenschaft kommt dieser Standort für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft nicht in Betracht.

c) Hauptstr. 1-3 in Medewege
Hier stehen zwei unmittelbar nebeneinanderliegende kommunale Flächen sehr aktuell zur Verfügung, nachdem ein Erwerber die ihm obliegende Sanierungspflicht nicht erfüllt hat und der Rückfall einer dieser Flächen an die Stadt erfolgt. Nach einer ersten kursorischen Prüfung scheint die baurechtliche Zulässigkeit gegeben. Für den Standort einer Gemeinschaftsunterkunft zur Unterbringung von Flüchtlingen werden die infrastrukturellen Rahmenbedingungen jedoch als nicht ausreichend angesehen.
Nahversorger, Ärzte, Schule, Kindertagesbetreuung sind erst in einer Entfernung von deutlich mehr als einem Kilometer erreichbar. Angesichts der vorgesehenen Unterbringung von Familien, alleinstehenden Frauen mit Kindern beziehungsweise vulnerablen Personen ist eine fußläufige Erreichbarkeit für die Betroffenen herausfordernd. Die Anbindung durch den ÖPNV (Bus) ist zwar jeweils stündlich gesichert. Allerdings ist hier auch der (Fahrt-)
Kostenaspekt für die Bewohner zu betrachten, die lediglich Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Der Stadtteil weist eine geografisch vergleichsweise getrennte Lage auf und hat einen eher dörflichen Charakter. Mit einer Gesamteinwohnerzahl von 213 (inkl. Klein Medewege, Stand 31.12.2021) könnte eine Gemeinschaftsunterkunft mit einer Kapazität von bis zu 120 Plätzen zu einer Unwucht in der Stadtteilzusammensetzung und des sozialen Klimas dort führen. Aus den vorgenannten Gründen wird dieser Standort damit ebenfalls nicht für den Bau einer Gemeinschaftsunterkunft favorisiert.


d) Der zuletzt betrachtete Standort des ehemaligen Bürogebäudes in der Friesenstraße ist aufgrund des baulichen Zustandes sowie fehlender notwendiger Infrastrukturen in dem Gebäude als Gemeinschaftsunterkunft nicht geeignet. Nach erster Einschätzung würde eine grundständige Sanierung nicht nur erhebliche Kosten nach sich ziehen, sondern auch ein Zeitfenster von mindestens drei Jahren benötigen…


KRITIK:

  1. Es bleibt festzustellen, dass der Oberbürgermeister hier nicht wie von der Stadtvertretung vorgesehen agiert. Die Stadtvertretung hat ihm mehrheitlich aufgetragen:

alle ungenutzten und innerhalb der nächsten 12 Monate
freiwerdenden Liegenschaften für eine Nutzung zu prüfen und der Stadtvertretung darüber
… zu berichten.“

Dass es nun lediglich 4 Standorte sind, die von der Stadt geprüft wurden, grenzt an Frechheit. Was ist mit weiteren kommunalen Standorten, wie z.B. Paulshöhe, Zippendorf am Hang, Warnitzer Feld, Mueßer Holz (Marie Curie Straße), Berliner Platz (Neue Mitte), oder eine der anderen derzeit als Bauland angedachten und geplanten Grundstücke? Was ist mit Gebäuden, die sich in kommunaler Hand (auch WGS Gebäude) befinden? Da gibt es einige.

Die Aufforderung an die Verwaltung war „alle ungenutzten … und freiwerdenden Liegenschaften “ zu prüfen. Dieser Aufforderung ist der Oberbürgermeistger mit der aktuellen Vorlage nachweislich nicht nachgekommen.

2. Weswegen legt der Oberbürgermeister sich auf lediglich 2 Standorte fest? Wenn wesentlich mehr und somit kleinere Liegenschaften geprüft worden wären, hätte sich die Zahl der Unterkunftsorte deutlich erhöht und eines der größten Probleme der Landeshauptstadt Schwerin, die Gentrifizierung hätte aktiv und effektiv angegangen werden können.

3. Teils abstruse Ablehnungsgründe der geprüften Standorte. Einige der Begründungen sind reinste Gentrifizierungsgründe. Was spricht dagegen auch höherwertige, der Oberbürgermeister nennt es „exponierte“ Lage – an anderer Stelle macht sich der Oberbürgermeister Gedanken zu „einer Unwucht in der Stadtteilzusammensetzung und des sozialen Klimas“ zur Unterbringung von Geflüchteten zu nutzen?

Kleiner Tipp Herr Badenschier: Bei mehre als zwei Standorten würden gegebenenfalls „nur“ 50 Personen ins „dörfliche“ Viertel kommen – das übrigens genauso oft von NVS angesteuert wird, wie Krebsförden in den Abendstunden…

Die Stadt macht sich Sorgen um das soziale Klima, aber will bis zu 200 Personen in der Hamburger Allee dauerhaft einquartieren? Ist das sarkastische gemeint?

Weil einmal in der Woch in einer angrenzenden Disco Musik läuft, wäre das nicht zumutbar? Die Anwohner dort – habens auch überlebt…

4. Wegen „Unfähigkeit“? Private Investoren sollen es nun übernehmen. Der Oberbürgermeister schlägt, aufgrund seiner offensichtlich wenig engagierten und mangelhaften Prüfung vor, den zweiten Standort durch private Investoren errichten zu lassen. Bedingung – nicht auf dem Dreesch, aber Vergabe an den günstigsten Anbieter? Also quasi überall, wo private Investoren sowenig wie möglich zahlen müssen. (Intown lässt grüßen, diesmal vielleich in Krebsförden? Oder meldet sich der ehemelaige SPD Parteigenosse Haydorn zu günstigsten Konditionen?)

Fazit:

Der Oberbürgermeister und die Stadtpolitik haben es sich auf die Agenda gesetzt für eine Durchmischung der Bevölkerung zu sorgen. Hier hätte es an mehreren Orten eine echte Chance gegeben. Eine Durchmischung bedeutet nicht nur in „finanziell ärmeren Viertel“ höherwertigen Wohnraum zu schaffen, sondern auch zwingend, in „höherwertigen Gebieten“ günstigen Wohnraum anzubieten. Doch dazu feht es der Verwaltung unter OB Badenschier wohl an Mut. So wird das nichts mit dem Kampf gegen die Segregation in der Landeshauptstadt. Die aktuelle Vorlage des OB verschlimmert die Situation.

Sollte die Vorlage, in der Form auf der kommenden Stadtvertretersitzung stehen, wird unser ASK Stadtvertreter sich enthalten, beziehungsweise die Vorlage versuchen durch Änderungsanträge zu verändern. Sollte dies nicht zugelassen werden, kann man die Vorlage im Grunde nur ablehnen.

(Stephan Martini)

Hier die Vorlage (pdf), die am 26. August 2022 an die MItglieder der Stadtvertretung versandt wurde.

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