Unser ASK Stadtvertreter hatte zur vergangenen Sitzung der Stadtvertretung eine eigene Kandidatin für das Amt als Beigeordnete des Oberbürgermeisters vorgeschlagen. Als wahlberechtigter Stadtvertreter sieht er sich verpflichtet die Rechtsaufsicht über Unstimmigkeiten rund um die Dezernentenwahl zu informieren.
„Die Prüfungsbefugnis über eine Beigeordnetenwahl liegt in erster Linie bei der Rechtsaufsicht. Deswegen habe ich einige Hinweise und Beschwerden an die zuständigen Sachbearbeiter im Innenministerium versandt.“
Laut der Auffassung unseres Stadtvertreters Stephan Martini gab es mehrere Dinge die Fragen aufwerfen. Zum einen ging – mindestens einer auswärtigen Bewerberin um den Dezernentenposten keine Eingangsbestätigung zu. Auch über alle weiteren Vorgänge, die Wahl betreffend, blieb die Bewerberin ohne jegliche Information seitens der Stadtverwaltung. Hier sieht Stephan Martini eine deutliche Benachteiligung auswärtiger Bewerber.
In der Ausschreibung der Stadtverwaltung gibt es zudem Formulierungen die unserem Stadtvertreter missfallen. Es findet sich eine Wortformulierung „von Vorteil“ in der Ausschreibung. Die Kommunalverfassung setzt dem entgegen allerdings klare Vorgaben. Mit der Formulierung „Von Vorteil“ hat sich die Verwaltung nach Ansicht von Stephan Martini einen Ermessungsspielraum geschaffen, der von der Kommunalverfassung so nicht vorgesehen ist.
Neben kleineren Nachfragen, betreffs des Stimmzettels, der eine „Nein“ Antwort ausgeschlossen hatte – und Fragen zum Wahlvorgang an sich (Anzahl der Kandidaten, Vorstellung der Kandidaten durch Fürrede), beinhaltet die Beschwerde noch zwei weitere wesentliche Punkte.
Es wird angezweifelt, dass die gewählte Beigeordnete Karin Müller die entsprechende fachliche Eignung für den Dezernentenposten besitzt. „Da sie bisher weder eine hauptamtliche Tätigkeit in der Verwaltung in leitender Funktion ausgeübt hat noch ihre bisherige berufliche Tätigkeit ihr die für die ausgeschriebene Stelle erforderlichen Kenntnisse der Verwaltungsstruktur, der Verwaltungsabläufe und insbesondere auch in der Führung von großen Mitarbeiterstäben vermittelt, gehe ich davon aus, dass Frau M. die in der Stellenausschreibung vorausgesetzte persönliche Eignung und Sachkunde für die Stelle nicht aufweist.“ Ihre persönliche und politische Eignung wird nicht in Frage gestellt.
Dem entgegen gab es ja noch die Kandidatin unseres ASK Stadtvertreters. Frau Götz kann die entsprechenden Erfahrungen nachweisen. Zudem, und dies ist ein Punkt, dem in der Beschwerde viel Platz eingeräumt wird, ist Frau Götz Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt. Laut der Ausschreibung der Stadtverwaltung wurde angekündigt, dass Bewerber, die Menschen mit einer Behinderung gleichgestellt sind, vorrangig berücksichtigt werden.
Dies war nicht der Fall. Deswegen wurde die Beschwerde zeitgleich auch dem Sozialministerium, bezüglich Gleichstellung, zur Kenntnisnahme weitergeleitet. Die Ausschreibung der Landeshauptstadt Schwerin wies explizit den Hinweis aus, dass Menschen, die schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sind, vorrangig berücksichtigt werden. Die einzige Person, unter den ganzen Bewerbern um die Beigeordneten Stelle, die dieses Kriterium erfüllte war die Kandidatin unserer Stadtvertreters, Frau Götz. Und dieser Bewerberin ging noch nicht mal eine Eingangsbestätigung ihrer Bewerbung zu. Hier sieht unser Stadtvertreter eine deutliche Benachteiligung.
Update. Laut Stadtverwaltung wurde am 4. Janur eine Mail an die Bewerberin versandt. Was im Grund die Hauptkritik (Gleichstellung etc nicht aufhebt)
Hier können Sie sich die Wahl anschauen (ab Minute 18:00):
Hier finden Sie die Ausschreibung(en) zu den/der Beigeordneten Stelle(n):
Je nachdem, wie sich die Rechtsaufsicht zu der Beschwerde und den Hinweisen positioniert, werden wir von der ASK entsprechend weitere Schritte gehen. Ein Klage vor dem Verwaltungsgericht ist ebenso eine Option, wie die Unterstützung einer potenzielle Klage durch die Kandidatin Götz.
„Sollte die Rechtsaufsicht wider erwarten keiner der Argumentationslinien folgen, sorgt die Beschwerde zumindest für Klärung und Antworten.“ so Stephan Martini mit einem Schmunzeln.