Nach Wegfall der Hundemarke. Papierausweis muss grundsätzlich mitgeführt werden. Foto kann ausreichen.

Der Oberbürgermeister Dr Rico Badenschier hat auf die Anfrage unseres Stadtvertreter Stephan Martini reagiert. Stephan hat mehrere Fragen gestellt, wir werden Stück für Stück die Antworten hier auf unserer Internetseite veröffentlichen.

Er hat bei der Stadt angefragt, ob nach dem Wegfall der Hundemarke, der lose Papierausweis immer mit herumgetragen werden muss, oder ob beispielweise ein Foto als Beleg ausreicht.

Hier die Antwort des Oberbürgermeister:

Gemäß § 10 der Hundesteuersatzung übersendet die Stadt mit dem Steuerbescheid für jeden
Hund eine Hundesteuermarke oder einen Hundesteuerausweis für den Erhebungszeitraum. Der
Hundehalter oder die Hundehalterin darf Hunde außerhalb seiner oder ihrer Wohnung oder seines oder ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Hundesteuermarke umherlaufen lassen oder hat den gültigen Hundesteuerausweis mitzuführen. Der Hundehalter oder die Hundehalterin ist verpflichtet, den Beauftragten der Landeshauptstadt Schwerin die gültige Steuermarke oder den gültigen Hundesteuerausweis auf Verlangen vorzuzeigen
.


Abgabenpflichtige, die den Bestimmungen des § 10 der Satzung nicht, nicht rechtzeitig oder nur
unvollständig nachkommen und es dadurch ermöglichen, Abgaben zu verkürzen oder nicht gerechtfertigte Abgabenvorteile zu erlangen, handeln im Sinne von § 17 Absatz 2 Nr. 2 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.


Notwendig ist eine gleichmäßige und gerechte Besteuerung der Hunde im Stadtgebiet.


Soweit im Fall einer Überprüfung im Stadtgebiet der Umstand der Besteuerung im Einzelfall nicht
satzungskonform durch die Vorlage des Hundesteuerausweises sondern durch ein Foto (zum
Beispiel von Seite 1 des Steuerbescheides) belegt würde, ist ein satzungskonformer Nachweis
nicht geführt. Durch ein Foto, zum Beispiel von Seite 1 des Steuerbescheides, würde unter Umständen aber eine Vermutung für den Umstand der Besteuerung begründet, welche durch die
Steuerbehörde dann zu überprüfen sein wird. Bestätigt sich der Umstand der korrekten Besteuerung bei dieser Überprüfung, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren unterbleiben, obschon gegen die Satzungspflicht zur Mitführung und Vorlage des Hundesteuerausweises verstoßen worden ist. Diese zusätzliche Überprüfung durch die Verwaltung wird allerdings unnötig, wenn der Hundesteuerausweis mitgeführt wird und bei Kontrollen vorgezeigt werden kann.“

Zusammengefasst:

Ihr müsst den papierzettel-Ausweis grundsätzlich mit euch herumtragen und vorzeigen können.

Wenn ihr ein Foto des Ausweises auf eurem Handy habt, stellt es zwar bereits eine Ordnungswidrigkeit dar, sollte bei der Rückfrage des Ordnungsamtes der sich auf den Foto abgebildete Ausweis als korrekt herausstellen, wird die Stadt dennoch kein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten. Es wird also hier ein Ermessensspielraum genutzt.

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