
Die Aktionsgruppe Stadt und Kulturschutz hat über ihren Stadtvertreter Stephan Martini eine größere Anzahl an Fragen an den Oberbürgermeister versandt.
Ziel ist es Klarheit zu bekommen wie es um die Situation der Hunde und Frauchen, Herrchen zu erhalten.
„Aufbauend auf die Antworten der Verwaltung könnten dann Anträge an die Stadtvertretung entstehen, die entsprechende Schieflage oder Probleme beseitigen.“ sagt Stephan.
„Die bisher gestellten Fragen gehen in alle möglichen Richtungen. Von Hundekot bis Situation in den Tierheimen, über Hundesteuer bis hin zur Hundewiesen/Auslaufflächen.“
Bei den bisherigen Fragen (Siehe unten) soll es nicht bleiben.
Die ASK bittet Hundehalter und alle am Thema Interessierte ihre Fragen, wenn sie bis jetzt nicht sinngemäß aufgeführt ist, unkompliziert an ask-schwerin@mail.de zu senden. Diese werden gesammelt, sortiert und nachgereicht. Bis Anfang kommender Woche sammeln wir weiter Fragen.
Folgende Anfragen sind bereits versandt:
- Wie hat sich der Bestand der bei der Stadt angemeldeten Hunde in den letzten zehn Jahren entwickelt und in welcher Höhe resultierten daraus jährlich Hundesteuereinnahmen?
- Welche Hunderassen, in welcher Zahl sind in Schwerin angemeldet?
- laut der zuletzt geänderten Hundesteuersatzung entfällt die Hundemarke. Müssen die Besitzer den Nachweis für die Anmeldung des Hundes (Zettel) stets mit sich führen? Reicht ein digitales Foto? Kann man nach einer Kontrolle ohne Zusatzgebühren entsprechende Nachweise nachreichen?
- Welche Kosten für den Einzug der Hundesteuer sind der Landes-
hauptstadt Schwerin in den letzten drei Jahren jeweils entstanden? - In welcher Höhe hat die Landeshauptstadt Schwerin in den letzten drei Jahren jeweils das Schweriner Tierheim unterstützt, was wurde in welcher Höhe gefördert? Gab es ggf. einen Zuschlag wegen erhöhtem Aufwand bzw. mehr zu verpflegenden Tieren während der letzten zwei Jahre?
- Ist im Rahmen der Förderung entstehender Personalkosten des Schweriner Tierheim durch die Landeshauptstadt Schwerin sichergestellt, dass die jeweils Beschäftígten eine Vergütung
in Anlehnung an den TVöD Kommunal erhalten? Wie wird die Höhe des jeweiligen Personalkostenzuschusses bedarfsgerecht errechnet bzw. auf der Basis etwaiger Tarifsteigerungen des TVöD-Kommunal jeweils angepasst? - Erhalten Hundehalter, die einen Hund aus dem Tierheim halten, einen Steuernachlass bei der Hundesteuer?
Wenn ja, wie hoch ist dieser Nachlass? - Wie viele Hundekot Beutel Spender gibt es in Schwerin und wo stehen diese? Weswegen gibt es in einigen Stadtteilen keine Spender? Wer hat entschieden wo die Spender aufgestellt werden, und wo nicht?
- Wie viele Hunde gibt es pro Stadtteil. Bitte listen sie dies für die jeweiligen Stadtteile auf.
Hundeauslaufflächen in Schwerin / Nutzung von Spielplätzen
- Welche Verpflichtung gibt es seitens der Landeshauptstadt Schwerin unter dem Aspekt
des Tierschutzes Hundeauslaufwiesen in den einzelnen Stadtteilen vorzuhalten? - Auf welcher Basis und nach welchen fachlichen Kriterien sind die aktuellen Bedarfe an
Hundeauslaufwiesen und deren Standorte in den Stadtteilen ermittelt worden? Ist es beabsichtigt, weitere Hundeauslaufwiesen zu schaffen, wenn ja wo und wann? - Wie viele der vorhandenen Hundauslaufwiesen sind derzeit eingezäunt oder für welche Hundeauslaufwiesen ist das ggf. wann geplant , so dass ein Freilaufen der Hunde ohne Leine ohne Gefahr des Weglaufens der Hunde gewährleistet ist?
- Wann soll welche Auslauffläche umzäunt werden?
- Wie hoch wären die Kosten pro Umzäunung?
- Auf wie vielen der vorhandenen Spielplätzen der Stadt sind derzeit insbesondere Sankisten und Spielgeräte, die von kleinen Kindern genutzt werden , baulich von Rasenflächen, die unerlaubter Weise von Hundehaltern für den
Auslauf der Hunde – teilweise auch freilaufend – genutzt werden durch Zäune und Türen getrennt? Mit dem Ziel, so die Verunreinigung
der Sandkisten durch Kot und Urin der Hunde und das Risiko von Bißverletzungen von Kindern zu verhindern? - Wie hoch sind die Kosten die Aufgrund nicht entfernter Hinterlassenschaften entstehen?
- Wie beurteilen Sie insbesondere den Handlungsbedarf im Interesse der Kinder tätig zu werden, beispielhaft auf dem Spielplatz, der nahe dem
Platz der Opfer des Faschismus gelegen ist und dem Spielplatz, der hinter dem Gebäudekomplex Bleicher Ufer Richtung Feldstadt gelegen ist?
Habt ihr weitere Fragen? Dann sendet und diese gerne zu: ask-schwerin@mail.de
oder st.martini.ask@posteo.de