Tiny Häuser in Schwerin. Was ist genau geplant?

In der Landeshauptstadt Schwerin besteht die Nachfrage nach Tiny Häusern, sagt die Stadt in ihrer Vorlage zur Planung von einigen Tiny Häusern in Schwerin Warnitz.

Deswegen startet die Stadt nun in Warnitz ein Projekt, durch dass nun vier bis fünf Tiny Häuser entstehen sollen.

Diese Anordnung stellt sich die Stadt vor.

Auf der kommenden Sitzung des Hauptausschusses soll folgendes deswegen beschlossen werden:

— Auf einer Fläche in Warnitz sollen „tiny-houses“ entwickelt werden. Dies sind vollwertige Klein- oder Minihäuser mit einer Wohnfläche von circa 50 m² (siehe Anlage 3: Merkmale und Bilder Tiny
Häuser). Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Flächenentwicklung zu
schaffen, ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Tiny Häuser Warnitz –
Bahnhofstraße“ notwendig.


Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Warnitz und ist vom Stadtzentrum ca. 6 km
entfernt. Die Fläche grenzt an die vorhandene Wohnbebauung an und ist südlich der
Bahnlinie gelegen. Der Haltepunkt „Schwerin-Warnitz“ ist in wenigen Gehminuten
erreichbar.


Die Fläche befindet sich im Eigentum der Landeshauptstadt Schwerin. Der Geltungsbereich
umfasst eine Fläche von ca. 4.488 m2
(ca. 0,45 ha) und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die vorhandene Einfamilienhausbebauung am „Silberberg“,
  • im Osten durch die „Bahnhofstraße“im Süden durch die festgesetzte Ausgleichsfläche des rechtskräftigen
  • Bebauungsplanes Nr. 14.91.01 „Schwerin-Friedrichsthal“ und
  • im Westen durch die vorhandene Einfamilienhausbebauung am „Silberberg“.

Ursprünglich bis Mitte der 1950er Jahre wurde die Fläche landwirtschaftlich als Ackerfläche genutzt. Bis Anfang der 1990er Jahre diente die Fläche als Lager- und Durchfahrtsfläche für die benachbarten Stallanlagen der ehemaligen LPG Warnitz. Zu dieser Zeit entstand die vorhandene mit Betonplatten befestigte Zufahrt. Der westliche Bereich der Fläche ist demnach durch anthropogene Nutzungen geprägt. Im südlichen und östlichen Bereich der Fläche ist ein geschütztes Biotop vorhanden. Die Hecke, einschließlich des Saumes sowie die Einzelgehölze auf der Fläche sind zu erhalten. Eine Bebauung ist im westlichen und südöstlichen Teil der Fläche vorzusehen. Dieser Teilbereich ist nach Aufgabe der vergangenen Nutzungen seither brachliegend (siehe Anlage 4: weitere Ausführungen zu Vornutzungen mit Luftbildern).

Ziel ist die Errichtung von fünf bis sechs fest verbauten sowie vollständig erschlossenen Tiny Häusern (siehe Anlage 5: erster Ideenentwurf). Der vorhandene Zufahrtsweg mit der Anbindung an die Bahnhofstraße bedarf einer Sanierung und soll für die Erschließung der Tiny Häuser genutzt werden. Zusätzlich sind gemeinschaftliche Nutz- und Parkflächen sowie Fahrradabstellbereiche geplant.

Die Fläche befindet sich im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 14.91.01 „SchwerinFriedrichsthal“. Für den Bereich ist „Fläche für die Landwirtschaft“ festgesetzt. Die Festsetzung bezog sich auf die damalige Betriebsfläche der ehemaligen LPG Warnitz. Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 126 „Tiny Häuser Warnitz – Bahnhofstraße“ ersetzt für den Geltungsbereich den bisher geltenden Bebauungsplan. Im Flächennutzungsplan ist das künftige Plangebiet als „Fläche für die Landwirtschaft“ mit der Zusatzsignatur „Umgrenzung von Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ dargestellt. Die flächenmäßige Darstellung einer Nutzungsart im Flächennutzungsplan ist erst ab 1,5 ha erforderlich. Mit ca. 0,45 ha liegt die Flächengröße des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes unterhalb der Darstellungsgrenze des Flächennutzungsplanes. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren ist für das Plangebiet nicht erforderlich.

Was haltet ihr von der Idee? Schreibt es uns: ask-schwerin@mail.de

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