Die ASK hat auf ihrer online durchgeführten außerparlamentarischen Fraktionssitzung beraten, wie sich ihr Stadtvertreter Karsten Jagau in der laufenden Diskussion einbringen soll.
Derzeit beraten alle Fraktionen und Einzelstadtvertreter, ob sie zustimmen, damit es den Gremien der Stadtvertretung ermöglicht wird, ihre Sitzungen online abzuhalten. Nur die Stadtvertretung selbst und der Hauptausschuss sollen weiter in Präsenzsitzungen tagen.
Onlinesitzungen stimmen wir von der ASK prinzipiell zu. Wir sehen dieses Mittel als absolut zeitgemäß und sinnvoll an, wenn dabei die Öffentlichkeit sichergestellt ist! Zur Ausgestaltung der Online Sitzungen haben wir sogar noch Änderungsidee, auf die wir an anderer Stelle zu sprechen kommen werden.
Ein Problem haben wir ASK bei der Art und Weise, in der über zukünftige Online-Sitzungen beschlossen werden soll.
Die Stadtvertreter sollen in einem Umlaufverfahren über das Thema abstimmen. Dem erteilen wir von der ASK eine klare Absage!
Umlaufverfahren schließen jede Öffentlichkeit aus. Hinzu kommt, dass noch aus dem ersten Lockdown vom Frühsommer eine Klage gegen Umlaufverfahren von Karsten Jagau und Stephan Martini vor dem Schweriner Verwaltungsgericht anhängig ist.
Das Innenministerium hat inzwischen in einem Runderlass Umlaufverfahren untersagt. Der Staatssekretär des Landes MV hat sich Ende 2020 ebenfalls gegen Umlaufverfahren ausgesprochen.
Auch die aktuelle Covid-19-Verordnung des Landes erlaubt ausdrücklich Präsenzveranstaltungen von kommunalen Gremien, wie es auch die Landeshauptstadt für die Stadtvertretung und den Hauptausschuss vorsieht.
Es gelten dabei verschärfte Hygieneauflagen, die auch umgesetzt werden müssen und können. Auch die aktuellen Inzidenzzahlen stehen einem Präsenztreffen nicht im Wege. Der Beschluss, ob zukünftig Online Sitzungen der Ortsbeiräte und Ausschüsse stattfinden können, kann also problemlos und rechtssicher in einer Sondersitzung der Stadtvertretung mit ausschließlich diesem Thema, oder zusätzlich wenigen anderen Themen (z.B. Amazon Ansiedlung als Untermieter), durchgeführt werden.
Nichts wäre zudem schlimmer, als wenn das Verwaltungsgericht den Klägern Karsten Jagau und Stephan Martini Recht gibt, und die Umlaufverfahren für nichtig erklärt – und dadurch auch die dort getroffenen Entscheidungen als ungültig erklärt werden müssten.
Edit: Wieso wollte die Stadtvertretung eigentlich bei einer aktuellen Inzidenzzahl um die 90 – im Umlaufbeschluss beschließen, dass sie sich bei Inzidenzwerten unter 150 persönlich trifft? Nicht sonderlich logisch…