Weitere Möglichkeit der Interessensverfolgung auf kommunaler Ebene:
Mit dem Einwohnerantrag können grundsätzlich die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde bzw. des Landkreises, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass die Gemeindevertretung bzw. der Kreistag bestimmte Angelegenheiten berät.
In der Landeshauptstadt Schwerin gab es erst einen einzigen Einwohnerantrag.
Dieser wurde seinerzeit von der ASK Schwerin initiiert.
Für einen Einwohnerantrag bedarf es 2000 Unterstützerunterschriften.
Kontaktiert uns gerne wenn ihr einen Einwohnerantrag starten wollt. Wir unterstützen euch dabei.

