Fassade am Dom. Antwort der unteren Denkmalschutzbehörde.

Vergangene Woche hatten wir eine Anfrage zu der Fassade des Stadtwerke Gebäude am Dom versandt.

Hier die Antwort der Denkmalschutzbehörde:

Der Teil-Neubau des Trafo-Gebäudes wurde im Rahmen des Bauantragsverfahrens 2019 denkmalfachlich und –rechtlich geprüft. Die Prüfung erfolgte auf der Grundlage des Umgebungsschutzes der benachbarten Baudenkmale sowie in Berücksichtigung der rechtskräftig mit Datum  22.01.2010 ausgewiesenen Denkmalbereichsverordnung „Altstadt“. 

In Abstimmung mit der Landesdenkmalfachbehörde (LAKD)  wurde der vorgelegte Bauantrag gemäß DSchG MV § 7(1) in Hinblick auf mögliche zu erwartende erhebliche Beeinträchtigungen für die Substanz und das Erscheinungsbild der umgebenden Denkmale geprüft, ebenso erfolgte die Prüfung in Bezug auf die in der Denkmalbereichsverordnung genannten Schutzgegenstände (§4). Die Denkmalbehörden haben vor dem Hintergrund der funktionstechnischen Notwendigkeit einer Schaltstation (Stromversorgung/Glasfaserknoten) für die Altstadt sowie der vorgelegten Entwurfsplanung im Rahmen der Ermessenausübung festgestellt, dass durch den mittlerweile ausgeführten Baukörper  mit seiner Fassaden-/Grundrissgestaltung keine erhebliche Beeinträchtigung zu erwarten steht und damit der Bauantrag nach Denkmalschutzgesetz MV zu genehmigen sei. Die Auffassung, dass  die Domfassaden durch die nördliche Fensterfront im 1. OG in ihrer Bedeutung in den Hintergrund gedrängt werden, wird nicht denkmalpflegerisch geteilt.  Unterschiedlich große Fensterformate sind an verschiedenen historischen Bestandsgebäuden im Altstadtbereich nachweisbar sowie ein durchaus gängiges und auch für verschiedene Zeitebenen typisches Gestaltungselement in den Fassaden.

Im vorgeschalteten Gutachterverfahren 2018 war die Denkmalschutzbehörde durch den federführenden Fachdienst Stadtentwicklung und Wirtschaft  für die denkmalpflegerischen Belange beteiligt worden. Die Jury hatte wie folgt geurteilt: Die klare Ausformulierung der Quartiersecke bewirkt den Auftakt zum Domensemble. Die Gebäudehülle schiebt sich vor den Bestand und vereint Alt und Neu. Die Klinkerfarbe erfolgt in Abstimmung mit der Denkmalpflege. Die Traufe des Nachbarhauses wird aufgenommen.

Im Zuge von Neubauten sind die Gebäude von der Erhaltungssatzung ausgenommen.

Frau Schönfeld ist im Rahmen des Bauantrages beteiligt gewesen und hatte keine Bedenken zu dieser Planung in der Pufferzone.

Da es sich vorrangig um Fenster an einer Nordfassade handelt, ist der Spiegelungsaspekt zu vernachlässigen.

Das Verfahren ist korrekt abgelaufen. Durch das Gutachterverfahren wurde der beste Entwurf, der sich gut einfügt, angenommen. Die derzeitige Ausführung lässt für meinen Fachdienst nichts zu wünschen übrig.

Dr.-Ing. Günter Reinkober

FD Bauen und Denkmalpflege

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