Schwerin hat den Klimanotstand ausgerufen. Was bedeutet dies für Schwerin?
Hier erfahrt ihr es.
Klimanotstand ist nur Punkt „1“. Der Begriff hat im Grunde – außer einer „Gewichtung“ nichts beeinflusst. Punkt „1“ bedeutet lediglich, dass die Stadt den Klimanotstand anerkennt und ihn ernst nimmt.
1. Die Landeshauptstadt Schwerin schließt sich den Städten an, die bereits den „Klimanotstand“ erklärt haben. Sie setzt damit ein deutliches Zeichen, dass die bisherige städtische Klimapolitik weiterentwickelt werden muss.
„Klimanotstand“ bedeutet dass Umwelt, Artenschutz zukünftig erster genommen werden.
2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die beschlossene Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Landeshauptstadt Schwerin (aus demJahr 2011/2012) in allen Handlungsfeldern, insbesondere in den Bereichen Verkehr sowie Bauen und Stadtentwicklung zu forcieren.
3. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, jährlich die Stadtvertretung und die Öffentlichkeit über die Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzepts der Landeshauptstadt zu informieren und entsprechende Konsequenzen daraus zu ziehen. Weiterhin sollen über geeignete Beteiligungsformen die Ideen der Bürgerinnen und Bürger für Maßnahmen des Klimaschutzes fortlaufend aufgenommen und dabei insbesondere Kinder und Jugendliche z.B. der Kinder- und Jugendrat und die Aktiven von Fridays for Future, beteiligt werden.
4. Die städtischen Beteiligungen werden aufgefordert, sich verstärkt für den Klimaschutz einzusetzen und der Stadtvertretung darüber jährlich zu berichten.
5. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, personelle und organisatorische Rahmenbedingungen zu schaffen, um die beschlossene CO2-Reduktion von 6 auf 4 Tonnen (pro Person und Jahr) bis zum Jahr 2025 sowie die CO2-Neutralität der Landeshauptstadt bis zum Jahr 2035 zu erreichen.
6. Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
a.) in den Beschlussvorlagen der Verwaltung die jeweiligen Auswirkungen der Antragsgegenstände auf die Klimabilanz der Landeshauptstadt darzustellen.
b.) bei allen seinen Entscheidungen die Auswirkungen auf das Klima zu berücksichtigen und Lösungen zu bevorzugen, die sich positiv auf Klima-, Umwelt- und Artenschutz auswirken. Dies gilt insbesondere bei allen Bebauungsplänen.
7. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis Ende 2020 ein Energiekonzept für die Landeshauptstadt vorzulegen, auf dessen Grundlage die Energieversorgung der Landeshauptstadt Schwerin bis zum Jahr 2035 so umgestellt wird, dass sie zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien erfolgt. Dabei muss die besondere Bedeutung der Schweriner GuD-Anlagen als wichtiger Baustein der Energiewende berücksichtigt werden.
Ein Gedanke zu “KLIMANOTSTAND? Was das jetzt für Schwerin bedeutet.”