(Stephan Martini) „Das Recht des Bürgers, durch Ausübung der Versammlungsfreiheit aktiv am politischen Meinungs- und Willensbildungsprozess teilzunehmen, gehört zu den unentbehrlichen Funktionselementen eines demokratischen Gemeinwesens.“ *Bundesverfassungsgericht zum Thema Demokratie und Versammlungsfreiheit Die Stadtverwaltung hat für den 8. April eine Sondersitzung der Stadtvertretungangesetzt. Alle Stadtvertreter*innen habe in den vergangenen 3 Tagen eine Umfrage von…